Zertifizierungskriterien

Kriterienkatalog Gewässerperle PLUS herunterladen

DAS LABel gewässerperle plus muss zwei anforderungen erfüllen:

1. Das Gewässer muss in einem weitegehend natürlichen Zustand sein.

Hydrologie, Ökomorphologie und Geschiebehaushalt innerhalb der zertifizierten Strecke sind weitgehend natürlich. Das Gewässer hat genug Platz, ist sauber und bietet Lebensraum für vielfältige Tier- und Pflanzenarten.

Beispiele für solche Gewässer finden sich hier.

2. Vor Ort wird gemeinsam ein Entwicklungsplan erarbeitet und umgesetzt.

Alle Akteure, die ein Interesse am betroffenen Gewässer haben (Bspw. Anwohner, Fischer, Landwirte, Wassersportler, Naturschutzvereine usw.), setzen sich an einen Tisch und erarbeiten gemeinsam einen Entwicklungsplan, welcher sich am gesamten Einzugsgebiet ausrichtet. Der Entwicklungsplan definiert, wie die Gewässerperle über die Zertifizierungsperiode von fünf Jahren in ihrem Zustand erhalten und verbessert werden kann und weist die Finanzierung dafür aus. Dazu gehören Massnahmen in den Bereichen Sensibilisierung, Information, Bildung und Forschung, aber auch konkrete Aufwertungen im und am Gewässer – nicht nur im zertifizierten Bereich, sondern auch flussauf- und flussabwärts sowie an den Seitengewässern. Denn nur eine vernetzte Gewässerperle ist eine gute Gewässerperle.

Wie spielt das zusammen?

Das Label verfolgt den Anspruch, nicht nur die gelabelte Strecke in sich zu schützen und nötigenfalls aufzuwerten, sondern auch darüber hinaus aufzuwerten (Unter-/Oberlauf, Seitengewässer, Gesamtgewässer, Einzugsgebiet). Dieser Anspruch wird über den Entwicklungsplan gewährleistet. Bei einer Rezertifizierung wird die zertifizierte Strecke idealerweise erweitert.

Auch revitalisierte Strecken sind zertifizierbar. In Kombination mit dem Entwicklungsplan entsteht so der Anreiz, die zertifizierte Strecke aufzuwerten und zu vergrössern.

Beispiel einer Aufwertung im Rahmen des Labels Gewässerperle PLUS. Links: Erstzertifizierung. Der obere Abschnitt des Gewässers ist zertifiziert. Im Rahmen des Entwicklungsplans verpflichtet sich die Trägerschaft, das Wanderhindernis und die Uferverbauungen im Unterlauf zu beseitigen. Rechts: Rezertifizierung nach 5 Jahren. Der Entwicklungsplan wurde umgesetzt, Wanderhindernis und Uferverbauung im Unterlauf sind behoben. In der Folge wird der Unterlauf ebenfalls zertifiziert. Im neuen Entwicklungsplan verpflichtet sich die Trägerschaft, die Beeinträchtigungen im Mündungsgewässer zu beheben.

Erfahre mehr dazu Im Webinar Des VSA Zum prozess einer zertifizierung mit dem label Gewässerperle Plus