Gewässerperle PLUS

Label «Gewässerperle PLUS»

Weniger als 4% der Flüsse und Bäche in der Schweiz sind noch unberührt. Unser Label «Gewässerperle PLUS» misst ihnen den Wert bei, den sie verdienen.

Das Label zeichnet zudem das Engagement der Menschen vor Ort aus, die sich für den Schutz unserer letzten natürlichen Gewässer einsetzen. Mit dieser Anerkennung für lokale Interessengruppen wollen wir die Gewässerperlen erhalten – auch in Zukunft.

Wir möchten Ihnen gerne Inhalte des Anbieters YouTube anzeigen, aber respektieren Ihre Privatsphäre. Falls Sie mit der Datenschutzerklärung des Anbieters einverstanden sind, klicken Sie bitte den folgenden Button, um die Inhalte anzuzeigen.
Datenschutzerklärung

Zertifizierung mit dem Label «Gewässerperle PLUS»

Der Zertifizierungsprozess muss von lokalen Behörden oder anderen Interessengruppen gewünscht und angestossen werden. Grundsätzlich ist er offen für alle.

Das Label beruht einerseits auf naturwissenschaftlichen Kriterien – andererseits auf gemeinsam beschlossenen, freiwilligen Massnahmen für jeweils fünf Jahre.

Zwei Anforderungen müssen für eine Zertifizierung als «Gewässerperle PLUS» erfüllt sein:

1

Das Gewässer ist in einem weitgehend natürlichen Zustand.

Damit ein Gewässerabschnitt zertifiziert werden kann, muss die Gewässerlandschaft intakt sein. Das heisst, sie muss Lebensraum für einheimische Tiere und Pflanzen bieten.

Morge
2

Die Menschen vor Ort erarbeiten einen Entwicklungsplan.

Alle relevanten Akteure und Akteurinnen für den Gewässerabschnitt setzen sich an einen Tisch. Gemeinsam stellen sie einen Plan für die nächsten fünf Jahre auf, um das Gewässer auch in Zukunft zu schützen.

Roggenhauserbach

So läuft eine Zertifizierung ab:

  1. Die lokalen Interessensgruppen erstellen ein Antragsdossier für das Label
  2. Der wissenschaftliche Beirat des Vereins Gewässerperlen prüft den Antrag
  3. Der Verein Gewässerperlen vergibt das Label
  4. Vor Ort findet eine Zertifizierungsfeier statt

Ausführliche Informationen zur Zertifizierung:

Zertifizierungskriterien Label
Nutzungsreglement Label

Häufige Fragen

Wieso lohnt sich das Label für die Menschen vor Ort?

Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Das Label «Gewässerperle PLUS» bietet seiner Trägerschaft einen breiten Mehrwert:

  • Es stärkt die Biodiversität, fördert einheimische Arten und wichtige Lebensräume.
  • Es erhöht die Lebensqualität in der Region und sichert Naherholungsräume.
  • Es schafft Stolz, gemeinsame Identität und Freude der Bevölkerung.
  • Es trägt zum Schutz vor Naturgefahren und zur Gewährleistung von Trinkwasser bei.
  • Es bringt innovative Wertschöpfung im naturnahen Tourismus.
  • Es unterstützt bei der Finanzierung konkreter Massnahmen.

Welche Gewässer kommen für eine Zertifizierung in Frage?

Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Das Gewässer muss in einem weitgehend natürlichen Zustand sein. Beispiele für solche Gewässer finden sich hier.

Was gehört in den Entwicklungsplan für eine «Gewässerperle PLUS»?

Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Der Entwicklungsplan definiert, wie die Gewässerperle über die Zertifizierungsperiode von fünf Jahren in ihrem Zustand erhalten und verbessert werden kann. Dazu gehören Massnahmen in den Bereichen Sensibilisierung, Information, Bildung und Forschung, aber auch konkrete Aufwertungen im und am Gewässer – nicht nur im zertifizierten Bereich, sondern auch flussauf- und flussabwärts sowie an den Seitengewässern.

Rezertifizierung nach fünf Jahren

Das Label verfolgt den Anspruch, nicht nur die gelabelte Strecke in sich zu schützen, sondern auch darüber hinaus aufzuwerten (Unter-/Oberlauf, Seitengewässer, Gesamtgewässer, Einzugsgebiet). Dieser Anspruch wird über den Entwicklungsplan gewährleistet. Bei einer Rezertifizierung nach fünf Jahren wird die zertifizierte Strecke idealerweise erweitert.

Auch revitalisierte Strecken sind zertifizierbar. So entsteht ein zusätzlicher Anreiz, die zertifizierte Strecke zu vergrössern.

Beispiel einer Aufwertung im Rahmen des Labels «Gewässerperle PLUS»
Beispiel einer Aufwertung im Rahmen des Labels «Gewässerperle PLUS». Links: Erstzertifizierung. Rechts: Rezertifizierung nach fünf Jahren.